Oberlandesgericht Köln, 2008-08-21, 18 U 63/08

18 U 63/08Supreme CourtAug 21, 2008

Regest

Wer sich über einenTreuhänder an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, kann zwar nicht unmittelbar aus §§ 171, 172 HGB in Anspruch genommen werden. Der Freistellungsanspruch des Treuhandkommanditisten gegen den Anleger kann aber von den Gesellschaftsgläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter gepfändet oder an diese abgetreten werden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 18 U 63/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-21

Aktenzeichen: 18 U 63/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0821.18U63.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: HGB § 171; BGB § 399

Leitsätze

Wer sich über einenTreuhänder an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, kann zwar nicht unmittelbar aus §§ 171, 172 HGB in Anspruch genommen werden. Der Freistellungsanspruch des Treuhandkommanditisten gegen den Anleger kann aber von den Gesellschaftsgläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter gepfändet oder an diese abgetreten werden.

Tenor

Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.

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