16 Wx 116/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-07-28, 16 Wx 116/08
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 116/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-28
Aktenzeichen: 16 Wx 116/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0728.16WX116.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.05.2008 - 8 T 232/07 - sowie der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 23.11.2007 - 3 II 75/07 WEG - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 03.05.2007 zu TOP 7 wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehenden Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der Verfahren erster und zweiter Instanz tragen die Antragsgegner zu 84 % und der Antragsteller zu 16 %. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragsgegnern zu 86 % und dem Antragsteller zu 14 % auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.100,00 € festgesetzt.
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