15 U 145/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-03-18, 15 U 145/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 145/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-18
Aktenzeichen: 15 U 145/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0318.15U145.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 19.07.2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 110/07 – auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.274,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 119,80 € seit dem 20.02.2005, aus 9,20 € seit dem 13.03.2005, aus 76,00 € seit dem 01.08.2005, aus 25,40 € seit dem 24.08.2005, aus 332,66 € seit dem 15.08.2006, aus 232,60 € seit dem 01.10.2006, aus 8,40 € seit dem 18.10.2006, aus 71,20 € seit dem 20.11.2006 und aus 399,60 € seit dem 17.12.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die im ersten Rechtszug entstandenen Kosten werden der Klägerin zu 86 % und der Beklagten zu 14 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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