2 Ws 645/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-08, 2 Ws 645/07
Oberlandesgericht Köln, 2008-02-08, 2 Ws 645/07
2 Ws 645/07Supreme CourtFeb 8, 2008
Regest
Vor der Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Ungebühr gemäß § 178 GKG (hier: fortwährende, auf Sprengung der Hauptverhandlung angelegte Störungen durch den Pflichtverteidiger, die zu seiner Entpflichtung geführt haben) kann von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden, wenn Ungebühr und Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Täter nur zu weiteren Ausfällen Gelegenheit geben würde.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 645/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-08
Aktenzeichen: 2 Ws 645/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0208.2WS645.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Vor der Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Ungebühr gemäß § 178 GKG (hier: fortwährende, auf Sprengung der Hauptverhandlung angelegte Störungen durch den Pflichtverteidiger, die zu seiner Entpflichtung geführt haben) kann von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden, wenn Ungebühr und Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Täter nur zu weiteren Ausfällen Gelegenheit geben würde.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.