Oberlandesgericht Köln, 2008-02-06, 5 U 106/06

5 U 106/06Supreme CourtFeb 6, 2008

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 106/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-06

Aktenzeichen: 5 U 106/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0206.5U106.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. März 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 704/04 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 750,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr für die Neuherstellung der Krone 26 und der Brücke 45-47 entstanden ist und zukünftig entsteht, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Versicherungsträger, übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 65% und der Beklagte zu 35% zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 88% und dem Beklagten zu 12% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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