5 U 119/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-01-14, 5 U 119/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 119/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-14
Aktenzeichen: 5 U 119/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0114.5U119.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.05.2007 - 25 O 250/03 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Klage gegen die Beklagten zu 2) und 3) abgewiesen wird.
Die Berufung der Kläger zu 1. bis 3. wird zurückgewiesen, soweit mit ihr eine Abänderung des vorbezeichneten Urteils zum Nachteil der Beklagten zu 2. und 3. erstrebt wird.
Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) zu tragen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Endurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2) und 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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