8 W 23/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-21, 8 W 23/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 8 W 23/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-21
Aktenzeichen: 8 W 23/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1221.8W23.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung des Beklagten zu 4. vom 08.10.2007, eingegangen bei Gericht an diesem Tag, gegen den am 02.10.2007 zugestellten Beschluss vom 27.09.2007, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.12.2007, mit dem der Kostenfestsetzungsantrag vom 29.05.2007 zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Erinnerung der Beklagten zu 5. vom 15.10.2007, bei Gericht eingegangen am 18.10.2007, gegen den am 05.10.2007, zugestellten Be-schluss vom 27.09.2007 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.12.2007, mit dem der Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten zu 5. vom 29.05.2007 zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Erinnerung des Beklagten zu 6. vom 22.11.2007, bei Gericht eingegangen am 28.11.2007, gegen den am 22.11.2007 zugestellten Beschluss vom 13.11.2007, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.12.2007, mit dem der berichtigte Kostenfestsetzungsantrag vom 23.10.2007 zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen die Beklagten zu 4.,
- und 6..
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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