19 U 84/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-11-30, 19 U 84/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 84/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-30
Aktenzeichen: 19 U 84/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1130.19U84.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.05.2007 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (12 O 1/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.755,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % für die Zeit vom 01.08.2004 bis zum 25.08.2006 sowie in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.271,13 € und in Höhe von 5 % aus 484,35 € seit dem 26.08.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden zu 43 % dem Kläger und zu 57 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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