12 U 114/05•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-21, 12 U 114/05
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 114/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-21
Aktenzeichen: 12 U 114/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0521.12U114.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. September 2005 ver-kündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landge-richts Aachen – 12 O 622/03 – unter Zurückweisung ihres weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagten werden – unter Abweisung der Klage im übrigen – als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 20.843,07 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2005 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweiligen Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des insgesamt aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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