6 U 169/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-09, 6 U 169/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 169/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-09
Aktenzeichen: 6 U 169/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0309.6U169.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6- Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 9
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.06.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 81 O 121/05 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungs- und des Auskunftsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von je 75.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruchs kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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