9 U 1/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-02-27, 9 U 1/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 1/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-27
Aktenzeichen: 9 U 1/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0227.9U1.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.11.2005 verkündete
Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 231/05 – abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.108,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.04.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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