4 UF 150/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-02-13, 4 UF 150/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 150/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: 4 UF 150/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0213.4UF150.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 04.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl - 31 F 209/04 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen zu Ziffer II. des Urteilstenors zum Versorgungsausgleich teilweise abgeändert.
Der Antragsteller wird verpflichtet, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragsgegnerin eine monatliche bis zum dritten Werktag im Voraus zahlbare Ausgleichsrente in Höhe von 773,90 € zu zahlen und in dieser Höhe seine jeweils monatlich von der G Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung gezahlte Betriebsrente an die Antragsgegnerin abzutreten.
II.
Die Anschlussberufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.
III.
Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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