4 UF 175/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-09, 4 UF 175/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 175/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-09
Aktenzeichen: 4 UF 175/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0109.4UF175.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Antragstellerin wird wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der
befristeten Beschwerde Wiedereinsetzung in der vorigen Stand gewährt.
II.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts
- Familiengericht – Bonn vom 5.7.2006 – 49 F 185/05 – hinsichtlich der
Entscheidung über die Wohnungszuweisung teilweise abgeändert und
Ziffer 3. des Tenors wie folgt neu gefasst:
Das Mietverhältnis zwischen den Parteien und der Vermieterin, der
weiteren Beteiligten, wird vom Antragsgegner allein fortgesetzt.
III.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV.
Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe
bewilligt und Rechtsanwalt C, D, beigeordnet.
Es werden Ratenzahlungen in Höhe von 95,00 € monatlich ab 01.02.2007 festgesetzt.
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