6 U 84/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-01, 6 U 84/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 84/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-01
Aktenzeichen: 6 U 84/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1201.6U84.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.3.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 100/05 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Kläger zu je 2/6 und die Beklagte ebenfalls zu 2/6 zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung der jeweiligen Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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