18 U 168/03•Oberlandesgericht Köln, 2006-06-29, 18 U 168/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 168/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-29
Aktenzeichen: 18 U 168/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0629.18U168.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.08.2003 verkündete Teilurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.036,12 € nebst
Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 31.05.2001 aus 54.955,73 € sowie aus 56.036,12 € seit dem
28.11.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtstreits
einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens bleibt dem
Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 120 % der jeweiligen Vollstreckungssumme abwenden,
wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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