9 U 129/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-30, 9 U 129/05
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 129/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-30
Aktenzeichen: 9 U 129/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0530.9U129.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.06.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 319/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 57.850,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.03.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin wegen des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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