16 Wx 72/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-05-29, 16 Wx 72/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 72/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-29
Aktenzeichen: 16 Wx 72/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0529.16WX72.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 27
Tenor
-
Dem Antragsteller zu 1. wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gewährt.
-
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers zu 1) gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.02.2006 - 29 T 102/05 - wird bezüglich der Beschlussanfechtungsanträge zu TOP 16 und 19 als unzulässig verworfen, im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 1. zu 70 %, der Antragsteller zu 2), der seine sofortige weitere Beschwerde zurückgenommen hat, zu 30 %.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Geschäftswert der Rechtsbeschwerde:
TOP 15: 1.000,- EUR
TOP 16: 10.000,- EUR
TOP 19: 3.000,- EUR
TOP 20: 3.000,- EUR
TOP 23: 6.315,85 EUR
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.