Oberlandesgericht Köln, 2006-01-24, 22 U 55/05

22 U 55/05Supreme CourtJan 24, 2006

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 U 55/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-24

Aktenzeichen: 22 U 55/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0124.22U55.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.02.2005 - 27 O 442/02 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – beider Instanzen – trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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