5 U 178/04•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-18, 5 U 178/04
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 178/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 5 U 178/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0118.5U178.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Oktober 2004 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 127/03 – wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und - soweit es den Schmerzensgeldanspruch angeht - wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,- € nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. März 2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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