Oberlandesgericht Köln, 2006-01-17, 22 U 126/05

22 U 126/05Supreme CourtJan 17, 2006

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 U 126/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-17

Aktenzeichen: 22 U 126/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0117.22U126.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.06.2005 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 O 381/04 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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