Oberlandesgericht Köln, 2005-12-27, 83 Ss 72/05

83 Ss 72/05Supreme CourtDec 27, 2005

Full text

Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 72/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-27

Aktenzeichen: 83 Ss 72/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1227.83SS72.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil auf die Revision hinsichtlich

  • der Änderung des Schuldspruchs,

  • der Einzelstrafen zu den Fällen 2., 3. und 4. der Anklage sowie

  • der Gesamtstrafe

mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch ü-ber die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

Die dem Schuldspruch des amtsgerichtlichen Urteils angefügte Liste der angewendeten Vorschriften wird wie folgt berichtigt: §§ 185, 240, 241, 23, 53 StGB.

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