16 Wx 76/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-29, 16 Wx 76/05
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 76/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-29
Aktenzeichen: 16 Wx 76/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0629.16WX76.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 4.4.2005 (3 T 465/04) abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Betroffenen am 24.11.2004 bis zum Erlass des Haftbeschlusses des Amtsge-richts Aachen am selben Tage sowie die Aufrechterhaltung der Haft ab dem 24.1.2005 rechtswidrig waren.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für die beiden Beschwerdeverfahren sind vom Be-troffenen zu 50 % zu erheben. Die außergerichtlichen Kosten des Erstbeschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Antragsteller dem Betroffenen zu 50 % zu erstatten. Dem Betroffenen seinerseits werden die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers beider Beschwerdeinstanzen zu 50 % auferlegt.
Dem Betroffenen wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde bewilligt, soweit es sich gegen die Entscheidung des Landgerichts zu seiner Ingewahrsamnahme am 24.11.2004 und gegen die Fortdauer der Haft über den 24.1.2005 hinaus richtet. Der weitergehende Prozesskostenhilfeantrag wird zurückgewiesen.
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