5 U 45/03•Oberlandesgericht Köln, 2005-03-16, 5 U 45/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 45/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: 5 U 45/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0316.5U45.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien hin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2003 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin insgesamt 3.015,21 EUR (davon 2.000,- EUR als Schmerzensgeld und 1.015,21 EUR als Ersatz materiellen Schadens) nebst 5,4 % Zinsen aus 1.015,21 EUR ab dem 14.09.2001 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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