Oberlandesgericht Köln, 2005-02-18, 2 ARs 28/05

2 ARs 28/05Supreme CourtFeb 18, 2005

Regest

Das RVG findet auf die Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten nur dann Anwendung, wenn dieser seine Tätigkeit nach dem in-Kraft-Treten des RVG aufgenommen hat und nicht schon dann, wenn er erst nach diesem Zeitpunkt vom Gericht beigeordnet wurde.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 28/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-18

Aktenzeichen: 2 ARs 28/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0218.2ARS28.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: RVG § 60

Leitsätze

Das RVG findet auf die Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten nur dann Anwendung, wenn dieser seine Tätigkeit nach dem in-Kraft-Treten des RVG aufgenommen hat und nicht schon dann, wenn er erst nach diesem Zeitpunkt vom Gericht beigeordnet wurde.

Tenor

Die Bewilligung einer Pauschvergütung wird abgelehnt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.