Oberlandesgericht Köln, 2005-02-01, 9 U 159/03

9 U 159/03Supreme CourtFeb 1, 2005

Full text

Oberlandesgericht Köln — 9 U 159/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-01

Aktenzeichen: 9 U 159/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0201.9U159.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. August 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 567/02 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Klageabweisung im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die D. A. - Leasing GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer H. H. und M. V., F.str. xx - xx, xxxxx B. H. vor der Höhe, 26.186,21 EUR nebst 5 % Zin-sen über dem Basiszinssatz der LZB seit dem 24. September 2002 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe erbringt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.