6 U 131/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-08-06, 6 U 131/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 131/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-06
Aktenzeichen: 6 U 131/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0806.6U131.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.)
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.9.2003 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 297/03 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.)
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3.)
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
4.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Parteien können die Sicherheiten durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes leisten.
5.)
Die Revision wird nicht zugelassen.
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