Ausl 92/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-07-27, Ausl 92/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-07-27, Ausl 92/04
Ausl 92/04Supreme CourtJul 27, 2004
Regest
Dritter i.S. des § 66 IRG ist jeder, der nicht Verfolgter in dem ausländischen Strafverfahren ist, in dem das Rechtshilfeersuchen gestellt wurde.
Full text
Oberlandesgericht Köln — Ausl 92/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-27
Aktenzeichen: Ausl 92/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0727.AUSL92.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 66
Leitsätze
Dritter i.S. des § 66 IRG ist jeder, der nicht Verfolgter in dem ausländischen Strafverfahren ist, in dem das Rechtshilfeersuchen gestellt wurde.
Tenor
- Die Verfahrensbeteiligten werden darauf hingewiesen, dass nach Ansicht des Senats die Fa. U N GmbH "Dritte" i. s. des § 66 IRG ist, es sei denn, das Rechtshilfeersuchen richtet sich auch gegen diese, weil sie selbst oder ihre Organe i. S. des § 14 StGB Verfolgte des italienischen Verfahrens, für das Rechtshilfe geleistet werden soll, ist.
Der Generalsstaatsanwaltschaft wird Gelegenheit gegeben, hierzu innerhalb einer Frist von zwei Wochen ergänzend vorzutragen.
-
Der Generalstaatsanwaltschaft wird aufgegeben, innerhalb einer Frist von zwei Wochen hinsichtlich der bei dem Verfolgten T beschlagnahmten CD-ROM's mit den laufenden Nummern 8, 9, 10, 13, 15, 15, 18, 19 und 20 Inhaltsverzeichnisse bzgl. der darauf gespeicherten Dateien zur Akte zu reichen.
-
Die Anträge der Beteiligten,
a) die bei dem Verfolgten T beschlagnahmten CD-ROM's zu versiegeln und beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen sowie
b) die bei der Beteiligten selbst beschlagnahmten Gegenstände an sie herauszugeben
werden abgelehnt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.