2 Ws 32/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-09, 2 Ws 32/04
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 32/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-09
Aktenzeichen: 2 Ws 32/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0309.2WS32.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 81a; StOP § 202; StOP § 305
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Angeschuldigten wird mit der Maßgabe verworfen, dass
-
die Untersuchung auf die Erektionsfähigkeit des Angeschuldigten beschränkt wird,
-
die Dauer der stationären Untersuchung drei Tage nicht übersteigen darf und
-
keine Untersuchungsmethoden (insbesondere Injektionen) eingesetzt werden dürfen, durch die die körperliche Unversehrtheit des Angeschuldigten beeinträchtigt wird.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um ein Drittel ermäßigt; die Staatskasse trägt ein Drittel der Auslagen des Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.