3 U 111/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-02-03, 3 U 111/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 111/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-03
Aktenzeichen: 3 U 111/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0203.3U111.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.06.2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 742/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 9.000,00 Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Überweisung von 10.000 Stück Aktien der O Aktiengesellschaft, F, auf das von dem Beklagten gemeinsam mit Herrn S C bei der Bank D, BLZ ####, Depot-Nr. xxxx1 unter der Kontonummer xxxx2 geführte Aktiendepot.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin 1/5 und dem Beklagten 4/5 auferlegt. Die Kosten des Beru-fungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.