Oberlandesgericht Köln, 2004-01-22, 8 U 67/03

8 U 67/03Supreme CourtJan 22, 2004

Full text

Oberlandesgericht Köln — 8 U 67/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-22

Aktenzeichen: 8 U 67/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0122.8U67.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der jeweils weitergehenden Berufung der Klägerin und der Anschlussberufung des Beklagten wird das am 31.07.2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 216/02 - auf die Berufung und Anschlussberufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.397,15 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 % und der Beklagte zu 68 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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