5 U 72/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-26, 5 U 72/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 72/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: 5 U 72/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1126.5U72.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 282/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 116.488,65 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 5. Juli 2002 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9% und die Beklagte zu 91% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch die gegnerische Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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