Oberlandesgericht Köln, 2003-04-25, HEs 39/03 - 50 -

HEs 39/03 - 50 -Supreme CourtApr 25, 2003

Regest

Eine Verfahrensverzögerung kann durch eine danach erfolgende beschleunigte Bearbeitung kompensiert werden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — HEs 39/03 - 50 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-25

Aktenzeichen: HEs 39/03 - 50 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0425.HES39.03.50.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 121

Leitsätze

Eine Verfahrensverzögerung kann durch eine danach erfolgende beschleunigte Bearbeitung kompensiert werden.

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus wird angeordnet.

Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.