13 U 18/00•Oberlandesgericht Köln, 2003-04-09, 13 U 18/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 18/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: 13 U 18/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0409.13U18.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11. Januar 2000 - 12 O 203/94 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das vorbe-zeichnete Urteil teilweise abgeändert und die Klage dem Grunde nach in vollem Umfang für gerechtfertigt erklärt.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin oder deren Streithelferin Sicherheit in Höhe von 120% des je-weils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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