Oberlandesgericht Köln, 2003-03-18, 4 UF 183/01

4 UF 183/01Supreme CourtMar 18, 2003

Full text

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 183/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-18

Aktenzeichen: 4 UF 183/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0318.4UF183.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 11. Juli 2001 (32 F 496/99), berichtigt durch Beschluß des Amtsgerichts vom 23. Juli 2001 (gl. Az.), hinsichtlich des Ausspruchs zum nachehelichen Unterhalt unter III. des Urteilstenors unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefaßt:

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Ehescheidung einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 601,00 DM, für Dezember 2001 in Höhe von 112,00 DM und ab Januar 2002 in Höhe von monatlich 41,00 EUR zu zahlen; im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die hiernach vom Antragsteller zu erbringenden Unterhaltsleistungen sind jeweils monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig.

Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits verbleibt es bei der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 15 % dem Antragsteller und zu 85 % der Antragsgegnerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.