2 W 17/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-02-14, 2 W 17/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 W 17/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-14
Aktenzeichen: 2 W 17/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0214.2W17.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 18. Dezember 2002 wird der Beschluss des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Dezember 2002 - 5 0 282/01 - insoweit aufgehoben, als hierin die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten in Höhe von 3/4 auferlegt wurden. In dem Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde an das Landgericht Köln zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die außerge-richtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen wird.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
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