20 U 86/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-24, 20 U 86/02
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 86/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-24
Aktenzeichen: 20 U 86/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0124.20U86.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. April 2002 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 467/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung, die auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank erbracht werden kann, in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages oder Hinterlegung in gleicher Höhe abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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