2 Wx 36/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-12-27, 2 Wx 36/02
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 36/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-27
Aktenzeichen: 2 Wx 36/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1227.2WX36.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 22. Oktober 2002 wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27. August 2002 - 4 T 371/02 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 2. Juli 2002 wird der Beschluß des Amtsgerichts Waldbröl vom 14. Mai 2002 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag des Beteiligten zu 1) vom 13. Juni 2001 an das Amtsgericht Waldbröl zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Waldbröl wird angewiesen, den am 31. Oktober 1975 erteilten Erbschein - 6 VI 219/75 - nach dem am 26. Januar 1972 verstorbenen F. O. einzuzie-hen.
Für das Verfahren der Beschwerde und der weiteren Beschwerde werden Gerichtskosten nicht erhoben.
Die in dem Beschwerdeverfahren sowie in dem Verfahren der weiteren Beschwerde erwachsenen notwendigen Auslagen der Beteiligten haben diese jeweils selbst zu tragen.
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