16 Wx 175/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-23, 16 Wx 175/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 175/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-23
Aktenzeichen: 16 Wx 175/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0123.16WX175.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen die in dem Beschluss des Landgerichts Bonn vom 04.07.2001 - 8 T 169/99 - enthaltene Entscheidung, mit der die Erstbeschwerde des Antragstellers als unzulässig verworfen wurde, wird als nicht begründet zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Geschäftswertfestsetzung in dem vorgenannten Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller hat die in 3. Instanz entstandenen Gerichtskosten mit der Maßgabe zu tragen, dass das Verfahren über die Geschäftswertbeschwerde gerichtsgebührenfrei ist.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.556,46 EUR (= 5.000,00 DM) festgesetzt.
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