6 U 157/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-18, 6 U 157/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 157/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 6 U 157/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0118.6U157.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.4.2001 verkündete Urteil der 28.Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 173/ 00 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 11.800 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Klägerin wird auf ihren Antrag nachgelassen, die Sicherheit auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf über 60.000 DM festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.