16 Wx 181/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-17, 16 Wx 181/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 181/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-17
Aktenzeichen: 16 Wx 181/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1217.16WX181.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Antragsteller werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Kerpen vom 09.05.2000 - 15 II 60/98 - und der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom - 29 T 123/00 - teilweise abgeändert.
Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 21.10.1998 hin-sichtlich der Jahresabrechnung 1997 (TOP 2) wird auch wegen der Verteilung der Aufzugskosten für ungültig erklärt
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die in allen Instanzen entstandenen Gerichtskosten haben die Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegner zu 1/3 tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf einen Wert bis 8.000 EUR festgesetzt.
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