6 U 87/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-30, 6 U 87/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 87/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-30
Aktenzeichen: 6 U 87/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1130.6U87.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. März 2001 verkün-dete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 134/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs 100.000,00 DM, hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin weitere 35.000,00 DM.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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