6 U 27/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-30, 6 U 27/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 27/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-30
Aktenzeichen: 6 U 27/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1130.6U27.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Das Versäumnisurteil des Senats vom 1.6.2001 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Tenor der Verurteilung durch das Landgericht wie folgt neu gefasst wird:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, in Zeitungsanzeigen mit dem nachstehend wiedergegebenen Inseratstext Wohnraum anzubieten, ohne dabei den Mietpreis für die mit anzumietende Garage anzugeben:
"Niederkassel-Mondorf, top ausgestattetes EFH, Bj. 1998, 5 Z., KDB, Gäste-WC, 142 m2 Wohnfläche + Keller, schöner Garten, familienfreundlich, 1.940,- DM + Garage + NK., GS Immobilien GmbH, .../......".
2.) Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 20.000 DM festgesetzt.
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