22 U 87/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-13, 22 U 87/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 22 U 87/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-13
Aktenzeichen: 22 U 87/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1113.22U87.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und des Widerbeklagten zu 2) wird das am 20. Februar 2001 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 411/99 - wie folgt abgeändert und neu gefasst: Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 2.279,83 DM nebst 4% Zinsen seit dem 26. August 1999 zu zahlen. Auf die Widerklage werden der Kläger und der Widerbeklagte zu 2) als Gesamtschuldner verurteilt, an das beklagte Land 2.226,31 DM nebst 4% Zinsen seit dem 29.03.2000 zu zahlen. Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen. Die weitergehen-de Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden wie folgt ver-teilt: Von den Gerichtskosten tragen der Kläger allein 1/4, der Kläger und der Widerbeklagte zu 2) als Gesamtschuldner ein weiteres Viertel und das beklagte Land die Hälfte. Im übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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