Oberlandesgericht Köln, 2001-11-09, 2 Ws 449/01

2 Ws 449/01Supreme CourtNov 9, 2001

Regest

Die Aussetzung zur Bewährung einer im Inland verbüßten ausländischen Freiheitsstrafe richtet sich nach § 57 StGB.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 449/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-09

Aktenzeichen: 2 Ws 449/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1109.2WS449.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG § 54; StGB § 57

Leitsätze

Die Aussetzung zur Bewährung einer im Inland verbüßten ausländischen Freiheitsstrafe richtet sich nach § 57 StGB.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verurteilte zu tragen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.