Oberlandesgericht Köln, 2001-10-25, 18 U 99/01

18 U 99/01Supreme CourtOct 25, 2001

Full text

Oberlandesgericht Köln — 18 U 99/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-25

Aktenzeichen: 18 U 99/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1025.18U99.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 29.12.2000 (11 O 161/00) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen im Inland zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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