19 U 232/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-09-21, 19 U 232/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 232/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-21
Aktenzeichen: 19 U 232/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0921.19U232.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.09.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 0 48/00 - teilweise unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 17.05.2000 - 20 0 48/00 - verurteilt, an die Klägerin 32.082,76 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 21.08.1998 zu zahlen. Im übrigen wird das Versäumnisurteil aufrecht erhalten.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 34 % sowie die Kosten ihrer Säumnis, die Beklagt 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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