15 U 47/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-09-04, 15 U 47/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 47/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-04
Aktenzeichen: 15 U 47/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0904.15U47.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 13.2.2001 - 18 O 377/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Als Sicherheit genügt stets eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche Bürgschaft einer deut-chen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder einer sonstigen, als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen beziehungsweise dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Bank.
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