6 U 38/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-27, 6 U 38/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 38/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-27
Aktenzeichen: 6 U 38/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0727.6U38.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 14.12.2000 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 581/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung vom 10.08.2000 - 31 O 581/00 - wird bestätigt, soweit der An-tragsgegnerin bei Meidung der darin näher be-zeichneten Ordnungsmittel untersagt worden ist,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Fachzeit-schrift "Das C.magazin Zahnarzt, Wirtschaft, Pra-xis" von Gewerbetreibenden verfasste Textbeiträge über ihre Produkte/Leistungen wie nachstehend wiedergegeben zu veröffentlichen:
Bl. 53 d.A. Fotokopie
Im weitergehenden Umfang wird die einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des ihr insoweit zugrunde liegenden Antrags vom 10.08.2000 aufge-hoben.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die An-tragstellerin 9/10, die Antragsgegnerin 1/10 zu tragen.
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