13 U 211/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-25, 13 U 211/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 211/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-25
Aktenzeichen: 13 U 211/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0725.13U211.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.07.2000 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 38/00 - wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleis-tung in Höhe von 130.000,00 DM abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung in der selben Höhe Sicherheit leistet.
Beide Parteien können Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
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