Oberlandesgericht Köln, 2001-06-22, 6 U 23/01

6 U 23/01Supreme CourtJun 22, 2001

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 23/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-22

Aktenzeichen: 6 U 23/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0622.6U23.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Ok-tober 2000 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 0 60/00 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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